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Montag, 06. Feb 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Getroffene Vereinbarung aus Bereitstellung von Zimmer und / oder Veranstaltungen unterliegen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Residenz Hotels & Resorts. Der Vertrag über die Bereitstellung von Zimmern und Veranstaltungen sowie damit verbundenen weiteren Fremdleistungen kommt zustande, sobald der Gast oder der Veranstalter eine schriftliche oder telefonische Bestellung abgegeben hat und das Hotel die Reservierung schriftlich per Brief oder Fax oder mündlich telefonisch bestätigt. Davon ausgenommen sind Bestellungen direkt im Hotel, diese Verträge werden vor Ort abgeschlossenen.

 
1. Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltungen). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten / Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
 
2. Um- und Abbestellungen
2.1 Logis
Bei Um- oder Abbestellungen innerhalb der genannten Fristen entstehen keine Kosten.
 
Logis (bis zu 8 Personen; Individualgast):
Die Frist für Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer ( Tage vor Ankunft ).
 
Logis (ab 9 Personen: Gruppen-Arrangement):
Für Kontingente von mehr als 9 Personen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
bis 42 Tage vor Ankunft = vollständige Annullierung möglich
bis 28 Tage vor Ankunft = bis zu 50 % der vereinbarten Logisnächte
bis 14 Tage vor Ankunft = bis zu 30 % der vereinbarten Logisnächte
bis 7 Tage vor Ankunft = bis zu 10 % der vereinbarten Logisnächte
Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 100 Logisnächte, so verlängern sich die genannten Fristen um jeweils 20 Tage.

2.2 Veranstaltungen
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:
bis zu 20 Teilnehmer - 2 Wochen
bis zu 40 Teilnehmer - 4 Wochen
darüber hinaus - 6 Wochen

2.3 Stornobedingungen
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchter Logis um eine Aufwandsersparnis von 20 %. Auf Vereinbarungen für Verzehr wird bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40 % gewährt, mindestens wird die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert. Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis zu 48 Stunden vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt ebenfalls für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl / Zimmer.
 
3. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist auch das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.1 Deposit
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung (sofern keine Terminangabe 28 Tage vor Ankunft) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.2 Weitere Rücktrittsgründe
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
- falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Hotelzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
 
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
4. Verbindlichkeiten von Angeboten
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung als Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurs.
 
5. Zahlungen
Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen.
 
6. Rechnungsstellung
Aufgrund der vorherigen Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 1 % pro angefangenen Monat belegt.Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schrecks und Kreditkarten zurückzuweisen.Das Hotel akzeptiert die Kreditkarten folgender Organisationen: Visa Card, Eurocard/Mastercard, Diners Club, American Express.Gutscheine/Vouchers von Reiseveranstalter werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Deposits geleistet wurden.Eine Erstattung durch Gutscheine berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
 
7. Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte zwischen den Vertragspartner dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.
 
8. Haftung des Vertragspartners / Gastes
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotelier in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hierdurch keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
 
9. Haftung des Hotels
Der Gast wird auf nachfolgende Punkte ausdrücklich hingewiesen: Das Hotel haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt und / oder eines sonstigen Ausnahmezustandes entstehen. Schadensersatzansprüche des Gastes, die auf eine Einstellung des Hotel- und/oder Restaurantbetriebes begründet sein könnten, werden ausdrücklich zurückgewiesen. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände aufbewahrt, unverschlossen bleiben. Für Geld oder Wertsachen wird gemäß § 702 BGB nur bis zu einem Betrag von € 760,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.
 
10. Abreise
Der Gast wird gebeten, seine Abreise bis 12.00 Uhr zu vollziehen oder andernfalls eine Absprache mit dem Empfang zu treffen.
 
11. Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werblichen Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.
 
12. Freizeiteinrichtungen
Die Haftung für Unfälle die bei der Benutzung der Sauna, Solarien und Fitnessgeräte etc. passieren, ist ausgeschlossen.
 
13. Fremdleistungen
Eine Haftung des Hotels für Fremdleistungen Dritter besteht nicht. Bietet das Hotel darüber hinausgehende Leistungen an, so entfällt die Haftung auch bei Fremdleistungen Dritter.
 
14. Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung bzw. auf Grund von technischem Versagen sind jedoch ausgeschlossen.
 
15. Post-/Warensendungen
Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die kurzfristige Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
 
16. Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände des Gastes werden bis zu drei Monate aufbewahrt. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
 
17. Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachgegenstände ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
 
18. Garage
Eine Haftung für die Benutzung der Garage einschließlich der Haftung für Diebstahl, Beschädigung und Verlust ist ausgeschlossen.
 
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/ Vertragspartners sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
 
20. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die den gewollten am nächsten kommt und rechtlich möglich ist.  
 
21. Anreise nach 22.00 h
Sollte Ihre Anreise nach 22.00 h erfolgen, bitten wir Sie, den Hotelempfang entsprechend zu informieren. In der Zeit von
22.00 h bis 06.00 h ist der Hotelempfang nicht besetzt. Gerne lassen wir Ihnen einen Pin-Code zur Entnahme Ihres
Zimmerschlüssels aus unserem Schlüsselautomaten zukommen.
 
 

Parkplatznutzung des Hotel City Gallery Berlin

1.1 Die Nutzung des Parkplatzes ist Gästen, Lieferanten und Besuchern des Hotel City Gallery Berlin vorbehalten. 

1.2. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Besucher hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Besucher und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen des Hotel City Gallery Berlin bzw. der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotel City Gallery Berlin sind Folge zu leisten.

1.3. Der Besucher kann, sofern ihm vom Hotel City Gallery Berlin oder dessen Mitarbeitern kein bestimmter KFZ-Einstellplatz zugewiesen wird, unter den freien, nicht reservierten Plätzen einen Abstellplatz wählen. Er hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges ist das Hotel City Gallery Berlin berechtigt, das Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Besuchers auf einen anderen Einstellplatz zu verbringen.

1.4. Dem Besucher ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Gelände des Hotel City Gallery Berlin zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Besucher zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist das Hotel City Gallery Berlin berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Besuchers zu beseitigen.

1.5. Abgestellte Fahrzeuge sind sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Wertgegenstände, persönliche Kleidungsstücke und sonstiger Fahrzeuginhalt sind während der Einstellzeit im eigenen Interesse nicht im Fahrzeug zu belassen.

1.6. Das Hotel City Gallery Berlin kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Besucherparkplatz verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von des Hotel City Gallery Berlin entstehen können.

1.7. Das Hotel City Gallery Berlin ist berechtigt, auf Kosten des Besuchers das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen lassen, wenn

a) der Check-Out/Veranstaltungsende um mehr als 24 Stunden überschritten ist, ohne dass eine schriftliche Sondervereinbarung erstellt wurde,

b) das eingestellte Fahrzeug eine Gefährdung für den Besucherparkplatz, andere dort abgestellte Fahrzeuge oder das Hotel City Gallery Berlin darstellt oder

c) das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird.

2. Haftung

2.1. Das Hotel City Gallery Berlin schuldet weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs. Das Hotel City Gallery Berlin übernimmt insoweit keinerlei Obhutspflichten und Haftung, so dass das Abstellen des Fahrzeuges auf Gefahr des Besuchers erfolgt.

2.2. Das Hotel City Gallery Berlin haftet nicht für vom Fahrer bzw. von Dritten auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

2.3. Bei Schäden durch Immissionen ist das Hotel City Gallery Berlin vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt.

2.4. Im Übrigen haftet das Hotel City Gallery Berlin für Schäden nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. 

2.5. Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für Ansprüche auf Schadenersatz neben und statt der Leistung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten insbesondere für die Haftung wegen Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlungen. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung gelten ferner für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

2.6. Der Besucher haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern des Hotel City Gallery Berlin oder Dritter auf dem Gelände des Hotel City Gallery Berlin sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Gelände verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.

2.7. Unabhängig vom Verschulden haftet der Besucher für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Gelände des Hotel City Gallery Berlin verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte bislang unbekannt waren. Der Besucher tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an das Hotel City Gallery Berlin ab, soweit das Hotel City Gallery Berlin aus einem solchen Schadenereignis in Anspruch genommen wird.

2.8. Der Besucher ist verpflichtet, jegliche Schäden unverzüglich dem Hotel City Gallery Berlin anzuzeigen. Für die Entgegennahme derartiger Anzeigen steht insbesondere die Direktion des Hauses zur Verfügung. Die Verpflichtung zur Anzeige von Schäden gilt nicht, soweit dies dem Besucher nicht zumutbar ist.